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   LG Düsseldorf, 28.05.2013 - 9 O 222/12, 9 O 222/12 U   

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LG Düsseldorf, 28.05.2013 - 9 O 222/12, 9 O 222/12 U (https://dejure.org/2013,11633)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2013 - 9 O 222/12, 9 O 222/12 U (https://dejure.org/2013,11633)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 9 O 222/12, 9 O 222/12 U (https://dejure.org/2013,11633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimung eines GbR-Gesellschafters zur Änderung des Gesellschaftsvertrages betreffend die Wahl zwischen Ausscheiden aus der Gesellschaft und Teilnahme an einer Kapitalerhöhung

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Gesellschaftsvertrags durch Wahlrecht zwischen Zustimmung zur Kapitalerhöhung oder Ausscheiden aus der Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beiträge der Gesellschafter der GmbH & Co. KG, Kapitalbeteiligung, Nachschusspflicht, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft, Sanieren oder Ausscheiden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Änderung des Gesellschaftsvertrag zur Sanierung des Fonds ohne Zustimmung des GbR-Gesellschafters

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2011 - II ZR 122/09

    Wirtschaftliche Schieflage einer Publikumspersonengesellschaft: Pflicht der nicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2013 - 9 O 222/12
    Im Urteil vom 25. Januar 2011 - II ZR 122/09, NJW 2011, 1667 - regelte der Gesellschaftsvertrag einer Publikumspersonengesellschaft, dass eine Kapitalerhöhung auch im Krisenfall nur einstimmig beschlossen werden kann und dass nicht Erreichen der Einstimmigkeit zur Folge habe, dass die zustimmenden Gesellschafter berechtigt seien, ihre Einlagen zu erhöhen, während die nicht zustimmenden Gesellschafter eine Verringerung ihres Beteiligungsverhältnisses hinzunehmen haben.
  • BGH, 19.10.2009 - II ZR 240/08

    "Sanieren oder Ausscheiden"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2013 - 9 O 222/12
    Die Klägerin bezieht sich zur Begründung des Anspruchs auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2009 - II ZR 240/08 (BeckRS 2009, 27914).
  • LG Rottweil, 20.12.2012 - 3 O 151/12
    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.05.2013 - 9 O 222/12
    Schließlich folgt die Kammer, soweit es um die Beurteilung des Gesellschafterbeschlusses vom 2. Dezember 2009 geht, der Einschätzung durch das Landgericht Rottweil (Urteil vom 20. Dezember 2012, 3 O 151/12, http://www.juris.testa-de.net/jportal/portal/t/nm8/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=21&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE130002186&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint ):.
  • OLG Stuttgart, 11.07.2013 - 19 U 11/13

    Sanierungsbedürftige Publikumspersonengesellschaft: Zustimmungspflicht eines

    Als nicht zutreffend erweist sich auch die Alternativbegründung des Landgerichts (LGU 9; Rz. 22 ff. bei juris; ihm insoweit folgend LG Düsseldorf, Urt. v. 28. Mai 2013 - 9 O 222/12; Rz. 30 ff. bei juris), der zufolge im vorliegenden Fall deswegen keine gesellschaftsrechtliche Treuepflicht des Beklagten zur Zustimmung zu dem Gesellschafterbeschluss vom 2. Dezember 2009 bestanden habe, da die Klägerin nicht dargelegt habe, dass sie den Beklagten vor dem maßgeblichen Sanierungsstichtag (31. März 2011) darüber informiert habe, dass es kurz zuvor gelungen sei, mit den Banken Sanierungsvereinbarungen zu treffen.

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts Düsseldorf in dessen beklagtenseits (GA II 399) zitiertem Urteil vom 28. Mai 2013 (9 O 222/12; Rz. 28 bei juris) finden diese Grundsätze nicht nur bei Publikumspersonengesellschaften in der Rechtsform der OHG, sondern auch - wie im hier gegebenen Fall - bei Publikumspersonengesellschaften in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung (vgl. BGH, Urt. v. 25. Januar 2011, aaO für den letztgenannten Fall).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2014 - 16 U 117/13

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer BGB -Gesellschaft

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28.05.2013, 9 O 222/12, aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an sie 58.080,01 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.10.2011 sowie weitere 1.761,08 EUR für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen, hilfsweise.
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   LG Lübeck, 11.02.2014 - 9 O 222/12   

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LG Lübeck, 11.02.2014 - 9 O 222/12 (https://dejure.org/2014,42462)
LG Lübeck, Entscheidung vom 11.02.2014 - 9 O 222/12 (https://dejure.org/2014,42462)
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